Wir sind Ihr Partner für die erfolgreiche Einführung der E-Rechnung

E-Rechnung 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen. Dies bedeutet eine erhebliche Umstellung für viele Unternehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Warum die E-Rechnung?

Die Einführung der E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Effiziente Arbeitsabläufe: Digitale Belege ermöglichen medienbruchfreie Prozesse und beschleunigen den Freigabeprozess von Eingangsrechnungen erheblich.
  • Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Eingaben entfallen, wodurch die Qualität der Buchführung verbessert und mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten genutzt werden kann.
  • Kostensenkung: Durch die Digitalisierung von Rechnungsprozessen lassen sich bis zu 60 % der Kosten im Vergleich zu Papierrechnungen einsparen.
  • Erhöhte Transparenz: Belege sind jederzeit über die Cloud verfügbar, und Ihre Mitarbeiter sind stets auskunftsfähig.
  • Optimiertes Cash-Management: Schnellere Bearbeitungen ermöglichen Skontoabzüge und beschleunigen den Zahlungseingang.

So gelingt die Einführung der E-Rechnung

Der Weg zur E-Rechnung mag komplex erscheinen, aber mit unserer Unterstützung wird der Übergang nahtlos verlaufen. Wir bieten Ihnen einen strukturierten Leitfaden zur Einführung:

1. Informieren und Planen:
  • Analysieren Sie Ihre internen Prozesse und benennen Sie verantwortliche Mitarbeiter.
  • Planen Sie die Umstellung auf die E-Rechnung und informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die bevorstehenden Änderungen.
2. E-Rechnungseingang umsetzen:
  • Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen ein.
  • Nutzen Sie DATEV-Lösungen, um E-Rechnungen effizient zu empfangen und zu verarbeiten.
3. E-Rechnungsversand umsetzen:
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Kunden und holen Sie deren Zustimmung für den Empfang von E-Rechnungen ein.
  • Setzen Sie den Versand von E-Rechnungen mit DATEV-Lösungen um.
4. Mitarbeiter schulen und Prozesse dokumentieren:
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Prozessen und dokumentieren Sie alle Schritte, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Wir empfehlen Ihnen zusätzlich unsere Videos zum Thema E-Rechung.

Zu den Videos

Nutzen Sie die Vorteile der DATEV E-Rechnungsplattform

Die Registrierung auf der DATEV E-Rechnungsplattform bietet Ihnen frühzeitig Zugang zu neuen Funktionen, die den Empfang und Versand von E-Rechnungen noch komfortabler und sicherer machen. Registrierte Nutzer erfahren zuerst von gesetzlichen Neuerungen und können sicher sein, dass diese umgehend in die DATEV-Software integriert werden.

Außerdem können Sie sich folgende Infobroschüren herunterladen:

Neuerungen bei der E-Rechnung (B2B)

Info-Broschüre E-Rechnung für Mandanten

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, elektronischen Format erstellt, gesendet und empfangen wird. Im Gegensatz zu Papier- oder PDF-Rechnungen ist sie maschinenlesbar und kann automatisiert verarbeitet werden.
Die gängigsten Formate für E-Rechnungen sind XML-basierte Standards wie ZUGFeRD (in Deutschland) und das EU-weit genutzte Format PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online).
Die E-Rechnung ermöglicht eine schnellere und fehlerfreie Verarbeitung, reduziert Papierverbrauch und Portokosten, und verbessert die Nachverfolgbarkeit und Archivierung. Sie erleichtert auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften.
Ja, in vielen Ländern, wie beispielsweise in Deutschland, besteht für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme und Verarbeitung von E-Rechnungen, insbesondere im öffentlichen Sektor.
E-Rechnungen können mit spezieller Rechnungssoftware erstellt werden, die die notwendigen Formate unterstützt. Viele ERP-Systeme bieten mittlerweile standardmäßig Funktionen zur Erstellung und Versendung von E-Rechnungen an. Alternativ gibt es auch Dienstleister, die diese Aufgabe übernehmen können.
E-Rechnungen betreffen Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Lieferanten, Dienstleister sowie Freiberufler und Selbstständige. Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern oder größeren Firmen zusammenarbeiten, sind oft gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen und zu empfangen. Öffentliche Verwaltungen müssen E-Rechnungen annehmen, und Dienstleister müssen ihre Systeme anpassen, um E-Rechnungen zu unterstützen.